Geschäftsgeheimnisse – neues Gesetz seit 26. April 2019

Vertrauliche Informationen gelten nur dann noch als Geschäftsgeheimnis, wenn Unternehmen nachweisen können, dass entsprechende Maßnahmen sichergestellt sind.

Intuitive Regelungen sind nicht mehr ausreichend sondern unternehmensspezifische Prozesse müssen erstellt und dokumentiert werden, damit vertrauliche Informationen als Geschäftsgeheimnis gelten.

Die wesentlichen Inhalte eines Sicherheitskonzepts sind nachstehende 3 Bausteine:

  1. Rechtliche Maßnahmen:
  • Vertraulichkeitsklauseln in Arbeits- und Kooperationsverträgen
  1. Organisatorische Maßnahmen:
  • Klare Verantwortlichkeiten definieren
  • Schützenswerte Informationen als vertraulich kennzeichnen
  • Mitarbeitung-Schulungen
  • Ausführliche Dokumentation
  1. Technische Maßnahmen
  • IT-Sicherheit
  • Zugriffsrechte
  • Passwortgeschützte Kommunikation

(Quelle: IHK-Magazin 09/2019)


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