Ist ein B2B-Anruf DSGVO-konform?

Seit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung im Mai 2018 sind viele Unternehmen verunsichert, ob Telefonmarketing überhaupt noch zulässig ist. Zunächst muss unbedingt zwischen dem Wettbewerbsrecht (UWG) und dem Datenschutzrecht (DSGVO) unterschieden werden. Des weiteren beziehen sich die meisten Veröffentlichungen auf die B2C Kommunikation mit erheblich strengeren Einschränkungen.

Laut UWG (§7 UWG) ist Telefonmarketing bei gewerblichen Kunden unter bestimmten Auflagen erlaubt (konkludentes Einverständnis/mutmaßliche Einwilligung). Diese Voraussetzungen können gegeben sein, sobald Ihr Anliegen der Branche des angerufenen Unternehmens entspricht und somit ein wirtschaftliches Interesse naheliegt.

Allerdings müssen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die DSGVO Richtlinien beachtet werden. Personenbezogene Daten sind beispielsweise Ansprechpartner mit deren Durchwahl und persönlicher email-Adresse. Lt. Gesetz kann die Verarbeitung personenbezogener Daten im B2B als eine mit berechtigtem Interesse dienende Verarbeitung betrachtet werden (DSGVO Art. 6 Abs. 1 / Erwägungsgrund 47).

Weitere Informationen finden Sie auf zahlreichen Links wie z.B.:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/bb-telefonmarketing-seit-dsgvo-nur-noch-mit-einwilligung_147642.html

https://absatzkanzlei.de/kaltakquise-und-eu-dsgvo-geht-das/


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